Schulische Voraussetzungen

Anmeldungen werden nur von Schülerinnen und Schülern der Zürcher Sekundarschule, einer gleichwertigen Schule oder des Untergymnasiums entgegengenommen.
 

Eintritt aus der Sekundarschule:
Der Eintritt in die 1. Klasse setzt den Besuch der 2. Klasse der zürcherischen Sekundarstufe oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.

Es werden Schülerinnen und Schüler zu den Aufnahmeprüfungen zugelassen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilung A der Sekundarstufe besuchen und, sofern bei einem oder mehreren Prüfungsfächern Anforderungsstufen vorgesehen sind, in den Anforderungsstufen I oder II unterrichtet werden.

Es besteht eine Altersgrenze: In die erste Klasse kann im Jahr 2009 aufge­nommen werden, wer nach dem 30. April 1992 geboren wurde. Für den Eintritt in höhere Klassen verschiebt sich diese Altersgrenze entsprechend.
 

Uebertritt aus einem kantonalen Langgymnasium:
Die Wahl des mathematisch-naturwissenschaftlichen Maturprofils am Ende der zweiten Klasse (Uebertritt ins MNG) ist der Wahl eines sprachlichen Profils an der zur Zeit besuchten Schule in jeder Beziehung gleichgestellt.
Der Uebertritt aus der 3. Klasse des Langgymnasiums entspricht einer freiwilligen Repetition.

Für SchülerInnen, die wegen einer möglichen Nichtpromotion am Ende der zweiten Klasse des Langgymnasiums nicht ins MNG übertreten können, sieht das Reglement eine vorsorgliche Aufnahmeprüfung vor. Diese Prüfung können auch SchülerInnen absolvieren, denen wir eine Repetition anrechnen müssen. Sie haben so die Möglichkeit, zu denselben Bedingungen wie eine Sekundar­schülerin/ein Sekundarschüler ins MNG einzutreten.